Streiflichter
Thomas Spirres
Geschäftkundenbetreuer
Tel.: 0209 165-3704
thomas.spirres@remove-this.ele.de
Gute Nachricht für Besitzer älterer Photovoltaikanlagen: Auch mehr als 20 Jahre alte Anlagen dürfen weiterhin Strom ins Netz einspeisen. Mit einer Reform des EEG hat die Bundesregierung vorerst eine Fristverlängerung bis Ende 2027 beschlossen, damit möglichst viele Anlagen für erneuerbare Energien in Betrieb bleiben.
Besitzer von kleineren Anlagen unter 100 kW Nennleistung erhalten künftig einen Preis, der sich am jahresdurchschnittlichen Börsenpreis für Solarstrom orientiert – etwa zwischen 3 und 5 Cent. Besitzer größerer Anlagen müssen sich um eine Direktvermarktung kümmern und dafür die häufig veraltete Zählertechnik auf den neuesten Stand bringen. Es gibt aber noch einen anderen Weg: „Für viele Unternehmen kann sich eine Umrüstung lohnen, um möglichst viel Sonnenstrom vor Ort selbst zu verbrauchen – und damit die Betriebskosten deutlich zu senken“, weiß ELE-Geschäftskundenbetreuer Thomas Spirres. „Welcher Weg der für Sie günstigste ist, muss man individuell mit Blick auf die Anlage und das Verbrauchsprofil des Betriebs klären.“
Eine weitere Verlängerung der Einspeisefrist wird im Sommer diskutiert. Denn die älteren Solaranlagen sollen ebenso wie neue Anlagen und die Windkraft dazu beitragen, das Klimaschutzziel der Bundesregierung zu erreichen – und bis zum Jahr 2030 65 Prozent des Stroms in Deutschland aus erneuerbaren Energien zu erzeugen.