Elektromobilität

Turboabschreibung

  • 29.05.2026
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75 Prozent Turboabschreibung können Unternehmen beim Kauf vollelektrischer Fahrzeuge im ersten Jahr geltend machen. Dadurch erhalten Betriebe, die auf klimaschonende Antriebe setzen, attraktive Steuervorteile. Die Sonderabschreibung gilt derzeit bis Ende 2027 – und übrigens auch beim Kauf von gebrauchten E-Modellen.

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