Elektromobilität
Turboabschreibung
- 29.05.2026
- 1 Minute
- 109
75 Prozent Turboabschreibung können Unternehmen beim Kauf vollelektrischer Fahrzeuge im ersten Jahr geltend machen. Dadurch erhalten Betriebe, die auf klimaschonende Antriebe setzen, attraktive Steuervorteile. Die Sonderabschreibung gilt derzeit bis Ende 2027 – und übrigens auch beim Kauf von gebrauchten E-Modellen.
Wir haben die Lösung für Ihre E-Mobilität! Entdecken Sie unsere Angebote zur
Elektromobilität für Unternehmen!


