Elektronische Rechnungspflicht
„Die E-Rechnung kommt – wir sind vorbereitet!“
- 28.08.2026
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ELE-Kunden können zwischen zwei Formaten wählen.
„Anfang 2027 wird sie zur Pflicht: die E-Rechnung. Wir müssen dann unseren B2B-Kunden digitale Rechnungen gemäß EN 16931 ausstellen. Das sind strukturierte elektronische Formate, die sich direkt weiterverarbeiten lassen.
Die E-Rechnungspflicht betrifft alle umsatzsteuerpflichtigen Unternehmen, mit ein paar Ausnahmen. Alle, die es betrifft, sollten rechtzeitig aktiv werden. Wir haben bereits die Weichen gestellt und bieten unseren Kunden zwei Datenformate zur Auswahl an: XRechnung und ZUGfERD. Letzteres ist die lesbare Rechnung im PDF- Format, in dem das geforderte XML-Format eingebettet ist. Wichtig für Sie: Sobald die Pflicht zur E-Rechnung greift, berechtigt auch nur noch diese elektronische Form zum Vorsteuerabzug der Umsatzsteuer.
Ihr Wunsch-Dateiformat und die E-Mail-Adresse für Ihre Buchhaltung können Sie auf unserer neuen Landingpage eintragen. Behörden und Kommunen hinterlegen hier auch ihre Leitweg-ID. Ab dem 1. Januar 2027 läuft dann alles digital. So machen wir Ihnen den Umstieg so komfortabel wie möglich!“
Jetzt für die E-Rechnung im Wunschformat anmelden:
Zur Formularseite der ELE
IHR ANSPRECHPARTNER
Jörg Vengels
Vertrieb Geschäftskunden


