Heizkostenabrechnung
„Wir entlasten Sie bei der Heizkostenabrechnung!“
- 29.11.2024
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Für Verwalter und Vermieter: Rundum-Heizkostenservice der ELE
„Neue Vorschriften zur CO2-Umlage oder die seit 2022 vorgeschriebene unterjährige Verbrauchsinformation (UVI) stellen viele Vermieter und Verwalter vor Probleme. Die Heizkostenabrechnungen werden dadurch immer komplizierter. Wenn auch Sie bei den vielen gesetzlichen Regelungen rund ums Heizen langsam den Überblick verlieren – kein Problem: Wir helfen Ihnen weiter!
Schließen Sie einfach einen Vertrag zum Abrechnungsservice und zur Vermietung der Messgeräte für die Heizkostenabrechnung mit uns. Als Vermieter sind Sie dadurch von den Energie-Abschlagszahlungen freigestellt. Die Abschläge fordern wir direkt von Ihren Mietern an und rechnen die tatsächlichen Heizkosten später mit diesen ab. Das bedeutet für Sie: Wir tragen das Zahlungsausfallrisiko und übernehmen das komplette Zahlungs- und Forderungsmanagement.
Als großer Versorger bleiben wir rechtlich immer auf dem Laufenden. Unsere Heizkostenabrechnungen sind daher stets rechtskonform. Darauf können Sie bauen! Sie als Vermieter müssen sich dann lediglich um die An- und Abmeldung Ihrer Mieter für die Heizkosten kümmern.“
Hier finden Sie weitere Infos zum Heizkosten-Service der ELE