Service für Stromsteuer-Erstattung
„Wir holen Ihnen Geld von der Stromsteuer zurück!“
- 29.05.2026
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ELE hilft Unternehmen beim Antrag auf Steuerentlastung
„Für unsere Kunden haben wir stets Einsparpotenziale im Blick. Dabei fiel uns auf: Viele wissen gar nicht, dass sie eine Entlastung von der Stromsteuer in Anspruch nehmen können. Seit 2025 können sich bestimmte Unternehmen des produzierenden Gewerbes zwei Cent pro Kilowattstunde vom Staat zurückholen. Und das rückwirkend auch schon für das Jahr 2024.
Die Kunden aus meinem Portfolio habe ich daher aktiv auf die mögliche Steuererstattung angesprochen. Unter anderem einen Werkzeugbauer, der mit einem Verbrauch von gut 350.000 Kilowattstunden im Jahr Anspruch auf die Erstattung hatte. Wir konnten ihm über die Stromsteuerentlastung 6.500 Euro zurückholen.
Die Erstattung beantragt man beim Hauptzollamt. Für wen genau die Regelung gilt, ist jedoch etwas kompliziert. Daher unterstützen wir unsere Kunden und kümmern uns mithilfe eines externen Dienstleisters um die Prüfung und den Antrag. Ein weiterer Vorteil für Sie: Die Dienstleistung kostet nur etwas, wenn Sie tatsächlich Geld zurückerhalten. Also, nachfragen lohnt sich!“
IHRE ANSPRECHPARTNERIN
Verena Fadeev
Energiemanagerin bei der ELE
0209 165-3654
verena.fadeev@ele.de


